Medizinische/r Fachangestellte/r (bis zum 31.07.2006 = Arzthelfer/in) für die VB 03C-03F mit dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder Apotheke.
Nachweise: Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und für die VB 03C-03F Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich (z.B. Fachhandel, Apotheke). Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes/Fachgeschäfts, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
