Nachträgliche Änderung:
Bereits eingereichte Verfahrensbeschreibungen oder Eigenerklärungen können überarbeitet sowie erneut eingereicht werden. Sollten Sie von uns eine Rückmeldung erhalten, dass die eingereichten Verfahrensbeschreibungen/ Eigenerklärungen zu 5.3.3, 5.3.4, 5.3.5 und 5.4.5 fehlen und/oder unzureichend sind, tragen Sie dies bequem im Kundenportal ein und unterschreiben elektronisch direkt im Antrag.
Unterschrift:
Eigenerklärungen und Selbstverpflichtungen sind rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen. Daher können diese nur von dafür legitimierten Personen eines Unternehmens unterzeichnet werden. Zu diesen Personen gehören beispielsweise: Firmeninhaberinnen und -Inhaber, Geschäftsführerinnen und -Führer, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstände, (Handlungs-)Bevollmächtigte, Prokuristinnen und Prokuristen (ggfs. nur gemeinsam mit Geschäftsführung).
