Nachträgliche Änderung:
Bereits eingereichte Verfahrensbeschreibungen oder Eigenerklärungen können weder gelöscht noch verändert werden. Sollten Sie von uns eine Rückmeldung erhalten, dass die eingereichten Verfahrensbeschreibungen/Eigenerklärungen zu 5.3.3, 5.3.4, 5.3.5 und 5.4.5 fehlen und/oder unzureichend sind, bitten wir Sie, uns die überarbeiteten Erklärungen per E-Mail an nachweise@afp-da.de zu übermitteln.
Unterschrift:
Eigenerklärungen und Selbstverpflichtungen sind rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen. Daher können diese nur von dafür legitimierten Personen eines Unternehmens unterzeichnet werden. Zu diesen Personen gehören beispielsweise: Firmeninhaberinnen und –Inhaber, Geschäftsführerinnen und –Führer, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstände, (Handlungs-)Bevollmächtigte, Prokuristinnen und Prokuristen (ggfs. nur gemeinsam mit Geschäftsführung).
