Mit der Grundrissskizze/Raumskizze (im Folgenden: Grundriss) weist der zu präqualifizierende Leistungserbringer nach, dass die räumlichen Anforderungen erfüllt werden. Ein Beispiel finden Sie unten.
Der Grundriss muss den aktuellen räumlichen Gegebenheiten entsprechen und eine eindeutige Zuordnung der Fotos zu den jeweiligen Räumlichkeiten ermöglichen. Eine maßstabstreue Darstellung ist nicht zwingend erforderlich.
Auf der eingereichten Kopie sind die Positionen sämtlicher Fotonachweise der räumlichen Voraussetzungen einzuzeichnen. Damit kann im Rahmen der Prüfung nachvollzogen werden, wo sich die einzelnen Bereiche innerhalb der Betriebsstätte befinden. Bestehende Wände, Türen, Fenster müssen klar erkennbar sein.
Bitte reichen Sie keine Originale ein, da wir diese nicht zurücksenden.

