Das vom Leistungserbringer angegebene Handwaschbecken muss sich innerhalb der Betriebsräume zur Nutzung durch den Versicherten befinden.
Kreuzen Sie bitte in der Eigenerklärung an, dass die Nutzungsmöglichkeit eines Handwaschbeckens innerhalb der Betriebsräume durch den Versicherten gegeben ist.
Den erforderlichen Fotonachweis laden Sie bitte in den Antrag hoch.
Bitte beachten: Alle Fotos, die nachgereicht werden, sind mit Stempel der Betriebsstätte und mit Datum und Unterschrift des Betriebsinhabers zu versehen.
