Im Anpassbereich müssen Versicherte häufig ihre Schuhe und ggf. Strümpfe ausziehen. Viele Personen – insbesondere mit eingeschränkter Mobilität – beugen sich dabei weit nach vorne, da sie ihre Beine nicht auf Kniehöhe anheben können. Daher ist eine kippsichere Sitzgelegenheit zwingend erforderlich.
Wichtig:
- Vierbeinige Stühle bieten in der Regel eine stabile und nicht nach vorne kippende Sitzfläche.
- Schwingstühle / Freischwinger besitzen oft ein Gestell, bei dem die Sitzfläche nur seitlich befestigt ist. Dadurch kann der Stuhl beim Vorbeugen nach vorne kippen, was ein erhebliches Sturz‑ und Verletzungsrisiko für bewegungseingeschränkte Personen darstellt.
- Der Stuhl sollte zudem standfest sein und sich während des An‑ oder Ausziehens nicht unkontrolliert bewegen.
- Die Höhe des Stuhls im Anpassbereich sollte ein eigenständiges Aus- und Anziehen von Schuhen und Strümpfen ermöglichen.
- Barhocker und ähnliche Sitzgelegenheit sind in der Regel dafür zu hoch.
Empfohlen werden daher stabile, feststehende Stühle, die sowohl im Hinsetzen als auch beim Vorbeugen maximale Sicherheit bieten und den Anforderungen im Anpassbereich entsprechen.
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