Es ist der Nachweis einer Weiterbildung der fachlichen Leitung sowie der Mitarbeiter zum Versorgungsbereich „Stomahilfen“ zu erbringen.
Als Nachweis gilt die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß den Vorgaben des GKV‑Spitzenverbands.
Das Curriculum „Stomahilfen“ umfasst 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Alternativ wird die Weiterbildung „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) oder „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ als äquivalent anerkannt.
Entsprechende Nachweise müssen im Präqualifizierungsverfahren vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle muss das Zertifikat gültig sein.
Achtung: der Nachweis muss nicht von OT und OTM erbracht werden.
