Friseurübliche Gerätschaften und Inventarliste: #
Bitte beachten Sie unsere gesonderten Artikel zu den einzelnen Abbildungen in den FAQ.
Fotonachweis/e sind erforderlich für: Friseurübliche Gerätschaften, Friseurstuhl, Materialkarten oder Musterringe, Abdruckmaterial für Sonderanfertigungen, Haarwaschbecken, Postichköpfe inkl. Boden- oder Tischständer, zwei Spiegel.
- Inventarliste mit genauer Bezeichnung der Gerätschaften inkl. Typbezeichnung und Seriennummer. Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet. Es müssen Lockenstäbe für Echt- und Synthetikhaar sowie Dampf- und Trocknungsgeräte nachgewiesen werden.
Friseurstuhl (Fotonachweis einreichen) – Der Friseurstuhl muss höhenverstellbar sein.
Postichköpfe (Fotonachweis einreichen) – Es müssen Postichköpfe in 4 verschiedenen Größen zwischen 50 und 60 cm Umfang nachgewiesen werden. Zusätzlich muss ein höhenverstellbarer Boden-oder Tischständer hierfür nachgewiesen werden.
Abdruckmaterial – Abdruckmaterial für Sonderanfertigungen muss vorhanden sein. Dazu gehört Stretchfolie für Schablone, Set Spezial-Markierungsstifte, Spezial-Kleberolle sowie Schablonen.
Was ist, wenn ich keinen separaten Beratungsraum als Zweithaar-Spezialist nachweisen kann? #
Es ist ist ausreichend, wenn ein Schild an der Tür angebracht ist, dass eine Beratung nur nach vorheriger Terminabstimmung erfolgen kann. Der Raum muss akustisch und optisch abgegrenzt sein.
Bitte beachten Sie zusätzliche Hinweise im Antrag.
Umfassende Informationen erhalten Sie ebenfalls in unserer Antragshilfe.
Umfassende Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
