Fotonachweis/e der Gerätschaften sind erforderlich.
Korrekte Bezeichnung der Gerätschaften inklusive Typbezeichnungen und Seriennummern. Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
Kontaktlinsenarbeitsplatz / Einweisungsplatz: Ophthalmometer, Spaltlampenmikroskop, Vorrichtung zur Prüfung auf Einhaltung der Kontaktlinsenparameter und zur Qualitätskontrolle der Kontaktlinsen, Zubehör zur sachgerechten Reinigung und Sterilisation / Desinfektion.
Refraktionsraum: Raum lässt sich abdunkeln, Tageslicht oder tageslichtähnliches Kunstlicht, Höhenverstellbarer Refraktionsstuhl (die Höhenverstellbarkeit kann entfallen, wenn das Refraktometer höhenverstellbar ist), Skiaskop und Skiaskopleisten und/oder Refraktometer, Messgläserkasten und Refraktionsmessbrille, Polarisationsvorhalter, Kreuzzylinder, Abgleichleiste, Gerät zur Sehzeichendarbietung, Vorrichtung zur Prüfung der Sehschärfe in der Nähe (z. B. Phoropter mit entsprechender Nahprüfeinrichtung), Binokulartest, Tafeln zur Bestimmung des Fernvisus, Geeigneter Spiegel.
Ein Satz Kantenfilter Werkstatt Werktisch, Handschleifmaschine und / oder Randbearbeitungsmaschine, Bohrmaschine mit Zubehör, Poliermaschine, Rillmaschine ggf. Facette-Schleifmaschine, Scheitelbrechwertmessgerät, Zentriergerät.
Die Nachweise werden ggf. durch die Betriebsbegehung vor Ort geprüft.
