Es sollte zumindest ein Schrank oder ein Regal als Lagermöglichkeit vorhanden sein, in dem die Hilfsmittel staubfrei, lichtgeschützt und trocken gelagert werden.
Für Pflegeheime ist eine schriftliche Selbstverpflichtung (Eigenerklärung) notwendig:
Zur Sicherstellung der Lager- und Transportmöglichkeiten von Hilfsmitteln unter den vom Hersteller empfohlenen Umgebungsbedingungen ist eine schriftliche Selbstverpflichtung erforderlich. Diese muss eine Verfahrensbeschreibung sowie eine Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen enthalten. Die Eigenerklärung muss selbst formuliert werden und den individuellen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Sie ist datiert und mit Unterschrift des Antragstellers einzureichen.
Lagermöglichkeiten müssen grundsätzlich staubfrei, lichtgeschützt und trocken sein.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
