Zur Sicherstellung der Lager- und Transportmöglichkeiten von Hilfsmitteln unter den vom Hersteller empfohlenen Umgebungsbedingungen ist eine schriftliche Selbstverpflichtung erforderlich. Diese muss eine Verfahrensbeschreibung sowie eine Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen enthalten. Die Eigenerklärung muss selbst formuliert werden und den individuellen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Sie ist datiert und mit Unterschrift des Antragstellers einzureichen.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Lagermöglichkeiten müssen grundsätzlich staubfrei, lichtgeschützt und trocken sein.
Ausfüllhilfe für Lager- und Transportmöglichkeiten gem. Herstellervorgaben #
In der Eigenerklärung muss die Selbstverpflichtung, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden, (z. B. Ich stelle sicher, dass…) ersichtlich sein.
Hinweise zur individuellen Beschreibung der Maßnahmen:
- Gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Versorgungsbereichen oder bei der Lagerung von bestellten und/oder bevorrateten Hilfsmitteln?
- Wie erfolgt z. B. die Lagerung und der Transport (z. B. Botenlieferung) unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben in Bezug auf Temperatur?
- Bitte beschreiben Sie die Messmethode und die Maßnahmen (z. B. Kühlbox) und wie am Wochenende und an Feiertagen die Temperatur innerhalb der Betriebsstätte sichergestellt wird.
- Wie erfolgt z. B. die Lagerung und der Transport unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben in Bezug auf Umgebungsbedingungen (Staubfreiheit, geschützt vor Licht, trocken)?
