Verfahrensbeschreibungen und Eigenerklärungen können direkt im AfPQ-Kundenportal bearbeitet, elektronisch unterschrieben und eingereicht werden. Dadurch lassen sich Nachforderungen schnell ergänzen und zusätzliche Verwaltungsaufwände vermeiden.
Bereits eingereichte Verfahrensbeschreibungen oder Eigenerklärungen können überarbeitet sowie erneut eingereicht werden. Sollten Sie von uns eine Rückmeldung erhalten, dass die eingereichten Verfahrensbeschreibungen/ Eigenerklärungen zu 5.3.3, 5.3.4, 5.3.5 und 5.4.5 fehlen und/oder unzureichend sind, tragen Sie dies bequem im Kundenportal ein und unterschreiben elektronisch direkt im Antrag.
Eigenerklärungen und Selbstverpflichtungen sind rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen. Daher können diese nur von dafür legitimierten Personen eines Unternehmens unterzeichnet werden. Zu diesen Personen gehören beispielsweise: Firmeninhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände, (Handlungs-)Bevollmächtigte, Prokuristen (ggfs. nur gemeinsam mit Geschäftsführung).
