Die technische Ausstattung kann im Rahmen einer Betriebsbegehung geprüft werden, sofern die Anforderungen der beantragten Versorgungsbereiche entsprechende Ausstattungen oder Nachweise vorsehen. Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, ergibt sich aus den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes und den für die beantragten Versorgungsbereiche einzureichenden Nachweisen.
Im Rahmen der Betriebsbegehung kann überprüft werden, ob die vorhandene technische Ausstattung geeignet ist, die beantragten Versorgungen ordnungsgemäß durchzuführen und die jeweiligen Anforderungen zu erfüllen. Der konkrete Umfang der Prüfung richtet sich nach den beantragten Versorgungsbereichen.
Weitere Informationen finden Sie unter AfPQ Begehungen.
