Werden Mängel bei der Betriebsbegehung festgestellt, werden diese im Begehungsprotokoll dokumentiert. Die festgestellten Mängel sind gemäß den Vorgaben der Präqualifizierungsstelle zu beheben. Die Beseitigung der Mängel ist entsprechend nachzuweisen.
Ob ein Mangel Auswirkungen auf die Präqualifizierung hat, hängt von Art und Umfang der Feststellung sowie den Anforderungen des jeweiligen Versorgungsbereichs ab.
Die festgestellten Abweichungen werden im Begehungsprotokoll erläutert. Leistungserbringer erhalten die Möglichkeit, fehlende Nachweise einzureichen oder erforderliche Korrekturmaßnahmen umzusetzen. Erst nach Abschluss der Bewertung kann die Präqualifizierungsstelle über das Verfahren entscheiden.
Weitere Informationen zur Betriebsbegehung finden Sie in den AfPQ-FAQs zum Thema Begehungen Begehungen bei der AfPQ sowie beim GKV-SV.
