Ein Begehungsprotokoll ist fester Bestandteil von bestimmten Verfahren, insbesondere für die Scopes 1, 2, 3 und 4.
Das Protokoll zur Begehung wird Ihnen vorab zugesendet. Bei Unternehmen mit mehreren Filialen erfolgt der Versand an die uns vorliegende Hauptadresse.
Während der Begehung wird das Begehungsprotokoll vom Begeher vollständig ausgefüllt.
Die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, einschließlich der Inventarprüfung, werden direkt vor Ort beurteilt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, zusätzliche Fotodokumente einzureichen. Im Protokoll wird festgehalten, ob die überprüften Bereiche mit den aktuellen Anforderungen des GKV-SV konform sind. Bei Nichtkonformität wird dokumentiert, welche Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.
Das Begehungsprotokoll ersetzt somit die Fotos, die im Antrag hochgeladen bzw. eingereicht werden sollen.
Nach Aufnahme des Protokolls wird dieses von beiden Parteien unterschrieben. Es verbleibt anschließend bei der Agentur für Präqualifizierung GmbH und wird in den Akten des Leistungsempfängers hinterlegt.
