Ja, während der Betriebsbegehung sollten die für die Betriebsstätte verantwortlichen Personen oder deren Vertretungen anwesend sein und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. So können Fragen zu den beantragten Versorgungsbereichen, den betrieblichen Abläufen und den erforderlichen Nachweisen direkt beantwortet werden.
Die Anwesenheit des Leiters der Betriebsstätte oder seines Vertreters sowie des fachlichen Leiters oder seines Vertreters ist grundsätzlich erforderlich, da diese das Begehungsprotokoll im Anschluss an die Begehung unterschreiben müssen.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter Betriebsbegehungen.
