Der Betriebsbegeher wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Begehungstermin zu vereinbaren.
Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vor dem Begehungstermin) direkt an den Begeher um einen neuen Termin abzusprechen.
