Ein Werkstattraum muss als geschlossener Raum innerhalb der Betriebsstätte erkennbar sein und über einen Werkplatz für Anpassungen oder Zurüstungen von Hilfsmitteln verfügen. Hierfür sind Fotonachweise erforderlich, auf denen der Werkstattraum und die räumliche Zuordnung innerhalb der Betriebsstätte sichtbar sind.
Zudem muss die Position des Werkstattraums aus Ihrer Raumskizze hervorgehen.

Der Werkplatz mit entsprechender Werkzeugausstattung sollte auf den Fotonachweisen klar erkennbar sein und mit der Raumskizze übereinstimmen.

(eigene Darstellung, © AfPQ)
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