Verfahrensbeschreibungen/Eigenerklärungen können nicht gelöscht oder verändert werden.
Es ist nicht möglich, die Verfahrensbeschreibungen nach Antragsannahme durch die AfPQ nachträglich zu ändern oder online nachzureichen. Sollten Sie von uns eine Rückmeldung erhalten, dass die eingereichten Verfahrensbeschreibungen/Eigenerklärungen zu 5.3.3, 5.3.4, 5.3.5 und 5.4.5 fehlen und/oder unzureichend sind, bitten wir Sie, uns die überarbeiteten Erklärungen per E-Mail an nachweise@afp-da.de zu übermitteln.
