Ein Temperaturprotokoll wird benötigt, wenn Hilfsmittel entsprechend den Herstellervorgaben temperaturüberwacht gelagert werden müssen (z.B. Trink- und Sondennahrung). In solchen Fällen müssen die Maßnahmenbeschreibungen zu Lagerung und Transport gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben konkrete Angaben zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Temperaturvorgaben enthalten.
Setzen Leistungserbringer Thermometer zur Temperaturkontrolle ein, sind entsprechende Nachweise der Kontrolltätigkeiten der Präqualifizierungsstelle vorzulegen – auch dann, wenn keine Betriebsbegehung erfolgt. Aus den eingereichten Nachweisen muss eindeutig hervorgehen, dass regelmäßige Temperaturkontrollen durchgeführt werden.
Eine eigene Temperaturmessung durch die Präqualifizierungsstelle mittels Thermometer ist im Rahmen einer Betriebsbegehung nicht erforderlich.
Das Temperaturprotokoll muss enthalten: #
- Nachweis, dass die Temperaturkontrolle 24 Stunden/täglich an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Tagen (auch am Wochenende und an Feiertagen) erfolgte.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Temperatur im Lager kontinuierlich gemäß den Herstellervorgaben kontrolliert wird.
Folgender Nachweis kann zum Temperaturprotokoll eingereicht werden: #
- Protokoll der kontinuierlichen Temperaturkontrolle, z.B. eines digitalen Raumthermometers/ Aufzeichnungs-Thermometers in Tabellenform. Bei einem hochgeladenen händisch ausgefüllten Protokoll wird eine Unterschrift des Inhabers gefordert.
- Schematische Darstellung.

Alle Nachweise können direkt im AfPQ-Kundenportal eingereicht werden. So behalten Sie den Status Ihres Präqualifizierungsverfahrens sowie offene Fristen und eingereichte Dokumente jederzeit zentral im Blick.
Weitere Informationen zum Temperaturprotokoll finden Sie hier.
