Eine Sitzmöglichkeit im Beratungsraum muss sich in einem akustisch und optisch abgegrenzten Bereich befinden und eine vertrauliche Beratung zu Hilfsmitteln ermöglichen. Dadurch erfüllen Leistungserbringer die Anforderungen an Diskretion und Versorgungssicherheit.
Die akustische und optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums, müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.
Wichtig ist insbesondere:
- Stabiler Stuhl erforderlich (vier Beine)
- Keine Sofas, Barhocker, Schwing, Dreh- oder Klappstühle als alleinige Sitzmöglichkeit
- Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums, müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.
- Blickdichte Türen und Fenster

(eigene Darstellung, © AfPQ)
Alle Nachweise können direkt im AfPQ-Kundenportal eingereicht werden. So behalten Sie den Status Ihres Präqualifizierungsverfahrens sowie offene Fristen und eingereichte Dokumente jederzeit zentral im Blick.
Weitere Informationen zu besonderen Anforderungen an Beratungsräume, etwa bei externen Räumlichkeiten oder Sichtfenstern, finden Sie hier.
