Der Nachweis zur Trennung von noch nicht hygienisch aufbereiteten und bereits aufbereiteten Produkte erfolgt durch Fotonachweise, ein Beispiel finden Sie unten.
Für eine sichere und hygienische Aufbereitung von Produkten und Hilfsmitteln ist eine klare räumliche Trennung von reinem und unreinem Bereich zwingend erforderlich. Hygienisch aufzubereitende Produkte müssen in getrennten Bereichen gelagert werden, um Verwechslungen und Kontaminationen auszuschließen.
Um eine Verwechslung und/oder Kontaminierung auszuschließen, dürfen reine und unreine Seite nicht übereinander oder nebeneinander angeordnet sein.
Optimal ist die Unterbringung in zwei getrennten Räumen, um höchste Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten (siehe Beispiel Grundriss Abb. 9).
Lagermöglichkeiten müssen grundsätzlich staubfrei, lichtgeschützt und trocken sein.
Unreine Seite #
- Bereich oder Lagerfläche für die kurzfristige Lagerung von nicht aufbereiteten Hilfsmitteln (vor der Reinigung/Desinfektion)
- z. B. Ablagefläche von einem Labortisch
Reine Seite #
- Bereich oder Lagerfläche für die Lagerung von aufbereiteten Hilfsmitteln (nach der Reinigung/Desinfektion).

Alle Nachweise können direkt im AfPQ-Kundenportal eingereicht werden. So behalten Sie den Status Ihres Präqualifizierungsverfahrens sowie offene Fristen und eingereichte Dokumente jederzeit zentral im Blick.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
