Eine Liege im Beratungsraum muss in einem akustisch und optisch abgegrenzten Bereich stehen und bestimmte Anforderungen an Hygiene, Privatsphäre und Erreichbarkeit erfüllen. Dadurch wird eine diskrete Versorgung der Versicherten ermöglicht.
Die akustische/optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums, müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.
Betten, Sofas, Gartenliegen u. Ä. sind für die Patientenversorgung ungeeignet, da unter anderem die hygienischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Gemäß den FAQ des GKV-SV müssen Liegen folgende Anforderungen erfüllen:
- Person mit durchschnittlicher Größe muss sich vollständig auf die Liege legen können
- Ergonomisch angemessene Arbeitshöhe muss gewährleistet sein
- Liege muss mindestens von zwei Seiten erreichbar sein

(eigene Darstellung, © AfPQ)
Alle Nachweise können direkt im AfPQ-Kundenportal eingereicht werden. So behalten Sie den Status Ihres Präqualifizierungsverfahrens sowie offene Fristen und eingereichte Dokumente jederzeit zentral im Blick.
Weitere Informationen zu besonderen Anforderungen an Beratungsräume, etwa bei externen Räumlichkeiten oder Sichtfenstern, finden Sie hier.
