Der Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Berufsgruppen die Voraussetzungen erfüllen, bestimmte Hilfsmittel Versorgungsbereiche präqualifizieren zu dürfen, unter anderem:
Apotheken, Augenoptiker, Brustprothektiker, Friseure, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker, Pflegeheime, Rehabilitationslehrer, Reha-Care, Sanitätshäuser, Zweithaar-Spezialisten.
Diese Berufsgruppen sind sog. Scopes zugeordnet. Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Information zu den einzelnen Scopes auf unserer Website www.afp-da.de.
