Wenn die Zertifizierung Ihrer Betriebsstätte abgelaufen ist, können Hilfsmittel nicht mehr über den GKV-SV abgerechnet werden.
Um erneut eine gültige Präqualifizierung zu erhalten, reichen Sie bitte einen Antrag über unser Kundenportal ein. Der Erstantrag für eine Präqualifizierung kann von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt gestellt werden. Die daraus resultierende Präqualifizierung ist maximal 5 Jahre gültig. Drei Monate vor Ablauf der bestehenden PQ können Sie eine Re-Präqualifizierung (RE-PQ/Folgeantrag) beantragen.
Alle erforderlichen Nachweise müssen im Rahmen des Antrags erneut vollständig entsprechend den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes eingereicht und durch die Präqualifizierungsstelle geprüft werden. Bei begehungspflichtigen Betriebsstätten wird zusätzlich eine Betriebsbegehung durchgeführt.
