Der GKV-Spitzenverband ist der bundesweite Dachverband aller gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Deutschland. Er vertritt ihre gemeinsamen Interessen, gestaltet maßgeblich die Rahmenbedingungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung und ist die zentrale Institution der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene.
Der GKV-Spitzenverband legt die Eignungskriterien für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich fest. Er bestimmt verbindlich, welche Anforderungen und Nachweise Leistungserbringer nach § 126 SGB V erbringen müssen, damit sie Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgeben dürfen. Nachweise sind z. B. berufliche Qualifikationen, organisatorische Voraussetzungen, räumliche und sachliche Ausstattung.
Mit den Empfehlungen und dem Kriterienkatalog sorgt er für eine einheitliche Prüfung der Leistungserbringer durch die Präqualifizierungsstellen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands sowie den Kriterienkatalog können Sie hier einsehen.
Die Präqualifizierungsstellen übermitteln die Daten der präqualifizierten Leistungserbringer an den GKV-Spitzenverband, sie informieren diesen über ausgestellte, zurückgezogene und verweigerte Präqualifizierungsbestätigungen. Der GKV-Spitzenverband ist zudem zuständig für die zentrale Datenverwaltung und stellt die Daten den Krankenkassen zur Verfügung. Der Versand Ihres Zertifikates an alle gesetzlichen Krankenkassen ist dadurch nicht mehr notwendig.
Nur präqualifizierte Leistungserbringer können Verträge mit den Krankenkassen abschließen, um die entsprechenden Hilfsmittel abzurechnen.
