Die Agentur für Präqualifizierung hält sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten an die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, die sie hier abrufen können.
Den Datenschutzbestimmungen muss bei Antragsabgabe immer zugestimmt werden.
Aufbewahrungsfristen #
Die AfPQ ist aufgrund gesetzlicher und normativer Vorgaben verpflichtet, Unterlagen und Daten von Leistungserbringern für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Zum einen ergeben sich Aufbewahrungspflichten aus gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Zum anderen fordert die Norm DIN EN ISO/IEC 17065 (Kapitel 7.12.3), dass Aufzeichnungen mindestens für den laufenden sowie den vorangegangenen Evaluierungszyklus aufbewahrt werden müssen.
Da ein Evaluierungszyklus fünf Jahre umfasst, ergibt sich daraus ebenfalls eine Aufbewahrungsdauer von insgesamt 10 Jahren. Damit wird sichergestellt, dass Nachweise auch nach Ablauf der Präqualifizierung für Prüfungen oder rechtliche Anforderungen verfügbar sind.
