Eine außerordentliche Vertragskündigung während der Laufzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. Betriebsschließung, Entzug der Betriebserlaubnis, Inhaberwechsel, Wegfall des Vertragszwecks). Eine Kündigung ist schriftlich unter Angabe des aktuellen Aktenzeichens oder der vollständigen Anschrift der Betriebsstätte direkt an die Agentur für Präqualifizierung GmbH zu richten.
Als Nachweis gilt z. B. die Gewerbeabmeldung mit Stempel der Behörde oder ein entsprechender Auszug aus dem Handelsregister. Der Nachweis ist unverzüglich einzureichen.
Die Präqualifizierung wird nach Erhalt des entsprechenden Nachweises zum Monatsende entzogen, gleichzeitig wird der GKV-Spitzenverband informiert.
Eine Kündigung ist gemäß unseren AGB entgeltpflichtig.
Bis zur nachgewiesenen, berechtigten außerordentlichen Vertragskündigung bleibt die Präqualifizierung (entgeltpflichtig) bestehen, Hilfsmittel können mit dem GKV-SV abgerechnet werden. Nach Entzug ist keine Abrechnung mehr möglich.
Sollte zwischenzeitlich eine Aussetzung der Präqualifizierung erfolgt sein, ist bereits ab diesem Datum keine Abrechnung mehr möglich. Eine Aussetzung ist keine Kündigung und beendet nicht das Vertragsverhältnis.
