Die Bestätigung einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung muss in Kopie vorgelegt werden. Diese Versicherung muss ausdrücklich:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- den/die Risikoort(e) und das
- versicherte Risiko „Hilfsmittel“
benennen.
Die Bestätigung darf bei Einreichung des Antrags/der Überwachung nicht älter als zwölf Monate sein. Rechnungen können nicht akzeptiert werden.
