Die Schließung einer Betriebsstätte ist eine maßgebliche Änderung im Rahmen der Präqualifizierung und muss der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) unverzüglich gemeldet werden. Durch die rechtzeitige Meldung schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Rückfragen im Verfahren.
Wird eine Betriebsstätte geschlossen, können Sie dies über Ihr Kundenportal in der Rubrik „Betriebsstätten verwalten“ bearbeiten. Hier gibt es einen grünen Button für präqualifizierte Betriebsstätten. Dies löst einen Änderungsantrag aus, der einen Nachweis benötigt.
Senden Sie der AfPQ zeitnah diesen Nachweis über die Schließung Ihrer Betriebsstätte zu, beispielsweise eine Gewerbeabmeldung mit behördlichem Stempel. Nach Eingang des Nachweises wird die Schließung Ihrer Betriebsstätte im Rahmen des regulären Verfahrens bearbeitet. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird die Präqualifizierung entzogen und der GKV-Spitzenverband entsprechend informiert.
Wichtig für die Praxis: Bis zum tatsächlichen Entzug der Präqualifizierung bleibt Ihre Präqualifizierung bestehen. In dieser Zeit können Sie weiterhin Hilfsmittel gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nach Entzug der Präqualifizierung ist eine Abrechnung nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Entzug der Präqualifizierung aufgrund einer Schließung ein entgeltpflichtiger Vorgang ist. Informationen zu den aktuellen Entgelten finden Sie hier.
