Eine Präqualifizierung benötigt man, wenn in einem Hilfsmittelliefervertrag einer Krankenkasse die Präqualifizierung gefordert wird.
Gemäß § 126 SGB V müssen sich Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln durch eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle zertifizieren lassen. Diese Zertifizierungen (Bestätigungen) sind von den Krankenkassen anzuerkennen.
