Aufgrund der Gesetzesänderung im Rahmen der 17. Fortschreibung des GKV-SV Kriterienkatalogs bestand für Kunden der Agentur für Präqualifizierung GmbH die Möglichkeit, ihren Vertrag im Zeitraum vom 02.04. bis einschließlich 30.06.2024 per Sonderkündigung über unsere Website www.afp-da.de zu beenden.
Eine Sonderkündigung war ausschließlich über das Online-Formular auf unserer Website www.afp-da.de zu den dort genannten Konditionen möglich. Rechnung und Kündigungsbestätigung wurden nach Zahlungseingang durch unseren externen Dienstleister per E-Mail versendet.
Diese Möglichkeit endete verbindlich am 30.06.2024 und betraf Apotheken, die durch die Gesetzesänderung einige Versorgungsbereiche nicht mehr präqualifizieren müssen. 21 Versorgungsbereiche bleiben für Apotheken weiterhin präqualifizierungspflichtig.
