Blog

Update: Überarbeitete FAQs zum Sonderkündigungsrecht
Aktenzeichen: Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen ohne Klammern im folgenden Format ein: xx-xxx-xx-xxxx-xx-xx. Beispiel: 18-APO-FA-0001-00-01. Bitte fügen Sie den Zusatz, wie in Ihrem aktuellen Zertifikat angegeben (z. B. v02-67) durch Eingabe

Überwachung/Audit im Onlineantrag jetzt noch einfacher!
Alle Oberflächen haben wir jetzt angepasst und verbessert....

Aktualisierung der AGB der Agentur für Präqualifizierung zum 20.03.2024
Bislang haben wir in einem Dokument die AGB mit Zertifizierungsvereinbarungen zusammengefasst. Zur besseren Übersicht werden diese nunmehr getrennt dargestellt, sodass Ihnen künftig die Zertifizierungsvereinbarung und die AGB in separaten Dokumenten

FAQs zu „Apothekenüblichen Hilfsmitteln“ sowie Optionen, die die Gesetzesänderung betreffen
Apotheken bleiben auf lange Sicht sehr wichtig in der Versorgung mit Hilfsmitteln. Der Gesetzgeber hat in§ 126 SGB V definiert, dass Leistungserbringer die Versorgung mit höchster Qualität bei der Abgabe

17. Fortschreibung des GKV-Spitzenverbandes tritt am 15.05.2024 in Kraft
Der GKV-Spitzenverband hat die 17. Fortschreibung des Kriterienkatalogs am 01.03.2024 veröffentlicht. Sie gilt für alle Leistungserbringer, die über eine gültige Präqualifizierung verfügen sowie für Erst- und Re-Präqualifizierungen, die ab 15.05.2024

DAkkS bestätigt Re-Akkreditierung
Gute Nachrichten für uns und unsere Kunden: Die Re-Akkreditierung bei der DAkkS war erfolgreich! Die Akkreditierung ist Grundlage für die Tätigkeit einer Präqualifizierungsstelle. Seit 2019 müssen alle Präqualifizierungsstellen bei der

Akkreditierung für Scope 3 „Hörgeräteakustiker“
Ab sofort können auch Hörgeräteakustiker von uns präqualifiziert werden. Scope 3 wurde im Rahmen unserer Re-Akkreditierung als neuer Scope zu unserem Geltungsbereich hinzugefügt. PQ mit Begehung VB 13A...

Mögliche Details der PQ-Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV ab 01.04.2024
Der DAV und der GKV-SV haben Ende Januar eine Vereinbarung darüber getroffen, für welche öffentlichen Apotheken zukünftig Hilfsmittel nicht mehr präqualifiziert werden müssen. Es scheint so zu sein, dass nicht

700 Unterrichts-Stunden Fortbildung nicht zwingend notwendig!
Seit dem 01.01.2024 müssen Leistungserbringer, die Stomahilfen im Rahmen der Präqualifizierung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, neue Voraussetzungen in Form einer Fortbildung erfüllen. Regelmäßig erreichen uns Anfragen, ob dafür ausschließlich

Weiterbildungsverpflichtung für den VB 29A „Stomahilfen“
Gilt ab 01.01.2024 für die Fachliche Leitung: Im Rahmen des bestehenden Kriterienkatalogs werden ab 01.01.2024 Weiterbildungen für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ zur Pflicht, zunächst nur für den/die Fachlichen Leiter.Ab 01.01.2025 müssen