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Die PQ-Stelle CERT iQ schließt zum 31.03.2025
Die Präqualifizierungsstelle CERT iQ schließt zum 31.03.2025, jetzt ist Eile geboten......
Für 21 Versorgungsbereiche bleibt die Präqualifizierung für Apotheken erhalten
Leider wurde in den hitzigen Debatten rund um die Präqualifizierung oft fälschlich vom „Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken“ berichtet......
Online-Portal zur Sonderkündigung geschlossen
Bis zum 30.06.2024 konnten unsere Kunden aufgrund der Gesetzesänderung verschiedene Möglichkeiten der Sonderkündigung ihrer bestehenden Verträge nutzen. Seit 01.07.2024 besteht diese Option nicht mehr. Kündigungen, die bis zum 30.06. bei
17. Fortschreibung des Kriterienkatalogs ist zum 15.Mai 2024 in Kraft getreten
Am 15. Mai 2024 trat die 17. Fortschreibung des GKV-SV Kriterienkatalogs in Kraft. Sie bringt eine Reihe von Veränderungen wie z.B. neue Versorgungsbereiche mit sich. Im Zeichen der Entbürokratisierung des
Verfahren und Überwachungen mit vielen Neuerungen und Vorteilen
Für Sie haben wir den Onlineantrag weiter verbessert!...
Relevante Änderungen innerhalb der AGB und des Zertifizierungsprogramms bezüglich der Zertifizierungsverfahren* – zum 27.02.2023
Relevante Änderungen innerhalb der AGB...
Update: Überarbeitete FAQs zum Sonderkündigungsrecht
Aktenzeichen: Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen ohne Klammern im folgenden Format ein: xx-xxx-xx-xxxx-xx-xx. Beispiel: 18-APO-FA-0001-00-01. Bitte fügen Sie den Zusatz, wie in Ihrem aktuellen Zertifikat angegeben (z. B. v02-67) durch Eingabe
Überwachung/Audit im Onlineantrag jetzt noch einfacher!
Alle Oberflächen haben wir jetzt angepasst und verbessert....
Aktualisierung der AGB der Agentur für Präqualifizierung zum 20.03.2024
Bislang haben wir in einem Dokument die AGB mit Zertifizierungsvereinbarungen zusammengefasst. Zur besseren Übersicht werden diese nunmehr getrennt dargestellt, sodass Ihnen künftig die Zertifizierungsvereinbarung und die AGB in separaten Dokumenten
FAQs zu „Apothekenüblichen Hilfsmitteln“ sowie Optionen, die die Gesetzesänderung betreffen
Apotheken bleiben auf lange Sicht sehr wichtig in der Versorgung mit Hilfsmitteln. Der Gesetzgeber hat in§ 126 SGB V definiert, dass Leistungserbringer die Versorgung mit höchster Qualität bei der Abgabe