Ihr Antrag auf Re-Präqualifizierung

Ihr Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen.

Als Bestandskunden der AfP werden Sie im Rahmen einer freiwilligen Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates durch die AfP informiert. Bei der Bearbeitungszeit muss eine eventuell notwendige Anforderung von fehlenden und/oder unzureichenden Nachweisen einkalkuliert werden.

Ihr Zertifikat wird mit Datum der Zertifizierungsentscheidung erteilt, eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht Ihnen eine Versorgungslücke.