Option 3 siehe Abb. 13
Bescheinigung/Gutachten eines Bausachverständigen und Ausstattung der vorhandenen Toilette innerhalb der Betriebsräume mit einer Mindestausstattung
Kopie der Bescheinigung eines geeigneten Bausachverständigen oder vereidigten Gutachters erforderlich
Der Bausachverständige muss schriftlich bestätigen und begründen, dass der Ein-/Umbau einer behindertengerechten Toilette aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Fotonachweis/erforderlich
Ausstattung der vorhandenen Toilette innerhalb der Betriebsräume:
» 46 – 48 cm Sitzhöhe (ggf. durch Toilettensitzerhöhung) (Zollstock muss komplett ersichtlich
sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
» Haltegriffe (nach baulichen Gegebenheiten/Möglichkeiten)
» Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)