Option 2 siehe Abb. 12
Nutzungsvereinbarung für eine behindertengerechte Toilette gem. GKV-SV
in der unmittelbaren räumlichen Umgebung der Betriebsstätte
Fotonachweis/e erforderlich
Kopie der Nutzungsvereinbarung erforderlich
Öffentliche Toiletten entsprechen nicht den Anforderungen des GKV-SV und können somit nicht als Nachweis anerkannt werden.
Fotodokumentation des barrierefreien Zugangs erforderlich
Fotodokumentation des Weges von der Betriebsstätte bis zur behindertengerechten
Toilette (Toilette muss sich in unmittelbarer Nähe oder demselben Gebäude befinden)
Fotonachweis/erforderlich
Folgende Kriterien der behindertengerechten Toilette gem. GKV-SV müssen vollständig,
Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:
» Die Tür darf nicht in den Sanitärraum schlagen
» Die Tür des Sanitärraums muss abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein
» Die Tür des Sanitärraums muss eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben
» Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer mindestens 120 cm x 120 cm
» Beinfreiraum unter dem Waschtisch
» Sitzhöhe des Klosettbeckens (einschließlich Sitz) 46 – 48 cm (Zollstock muss komplett ersichtlich sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
» Klappbare Haltegriffe auf jeder Seite des Klosettbeckens, die 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragen und in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Die klappbaren Griffe sollen den Transfer vom Rollstuhl auf das WC ermöglichen, bitte auf ausreichenden Freiraum neben der Toilette achten.
» Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)
Auf den Fotonachweisen muss ersichtlich sein:
- Griffe ragen 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinaus, Fotonachweise mit Zollstock erforderlich (z.B. Länge der Toilette und Länge der beiden Griffe, Zollstock muss von der Wand bis zur Kante der Griffe/Toilette komplett ersichtlich sein)
- Griffe arretieren in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig