5.4.8 Behindertengerechter Zugang Option 3

Bescheinigung/Gutachten eines Bausachverständigen

Kopie der Bescheinigung eines geeigneten Bausachverständigen oder vereidigten Gutachters erforderlich

Der Bausachverständige muss schriftlich bestätigen und begründen, dass der Ein-/Umbau eines behindertengerechten Eingangs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwandmöglich ist.

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