Bescheinigung/Gutachten eines Bausachverständigen
Kopie der Bescheinigung eines geeigneten Bausachverständigen oder vereidigten Gutachters erforderlich
Der Bausachverständige muss schriftlich bestätigen und begründen, dass der Ein-/Umbau eines behindertengerechten Eingangs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwandmöglich ist.