Behindertengerechter Zugang gem. GKV-SV-Anforderungen
Fotonachweis/e erforderlich
Folgende Kriterien des behindertengerechten Zugangs gem. GKV-SV müssen vollständig, Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:
» Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Untere Türanschläge und Türschwellen
sind grundsätzlich zu vermeiden.
» Soweit sie unbedingt erforderlich sind, müssen geeignete Rampen zur Verfügung stehen.
» Der Türdrücker sollte in 85 cm Höhe angebracht sein.