5.4.8 Behindertengerechter Zugang Option 1

Behindertengerechter Zugang gem. GKV-SV-Anforderungen

Fotonachweis/e erforderlich

Folgende Kriterien des behindertengerechten Zugangs gem. GKV-SV müssen vollständig, Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:

» Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Untere Türanschläge und Türschwellen
sind grundsätzlich zu vermeiden.
» Soweit sie unbedingt erforderlich sind, müssen geeignete Rampen zur Verfügung stehen.
» Der Türdrücker sollte in 85 cm Höhe angebracht sein.

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