5.4.3 Sitzmöglichkeit im akustisch/optisch abgegrenzten Bereich

Fotonachweis/e erforderlich

Die akustische/optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.

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