Fotonachweis/e erforderlich
Die akustische/optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.