5.4.2 Liege im akustisch/optisch abgegrenzten Bereich

Fotonachweis/e erforderlich

Die akustische/optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Alle Türen und Fenster des Raums müssen auf den Fotonachweisen ersichtlich sein und im Grundriss deklariert werden.

Gem. FAQ des GKV-SV* müssen Liegen folgende Anforderungen erfüllen: (Siehe Abb.4)
» Person mit durchschnittlicher Größe muss vollständig auf die Liege passen
» Ergonomisch angemessene Arbeitshöhe muss gewährleistet sein
» Liege muss mindestens von zwei Seiten zugänglich sein

* Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, satzungsgemäß im Rechts- und Geschäftsverkehr GKV-Spitzenverband, ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland.

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