Fotonachweis/e erforderlich
Die akustische/optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden. Alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen. Betten, Sofas, Gartenliegen u.ä. sind für die Patientenversorgung ungeeignet, da unter anderem die hygienischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Gem. FAQ des GKV-SV* müssen Liegen folgende Anforderungen erfüllen: (Siehe Abb.4)
» Person mit durchschnittlicher Größe muss sich vollständig auf die Liege legen können
» Ergonomisch angemessene Arbeitshöhe muss gewährleistet sein
» Liege muss mindestens von zwei Seiten erreichbar sein
* Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, satzungsgemäß im Rechts- und Geschäftsverkehr GKV-Spitzenverband, ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland.