Option 2 siehe Abb. 12
Nutzungsvereinbarung für eine behindertengerechte Toilette gem. GKV-SV
in der unmittelbaren räumlichen Umgebung der Betriebsstätte
Fotonachweis/e erforderlich
Kopie der Nutzungsvereinbarung erforderlich
Öffentliche Toiletten entsprechen nicht den Anforderungen des GKV-SV und können somit nicht als Nachweis anerkannt werden.
Fotodokumentation des barrierefreien Zugangs erforderlich
Fotodokumentation des Weges von der Betriebsstätte bis zur behindertengerechten
Toilette (Toilette muss sich in unmittelbarer Nähe oder demselben Gebäude befinden)
Fotonachweis/erforderlich
Folgende Kriterien der behindertengerechten Toilette gem. GKV-SV müssen vollständig,
Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:
» Die Tür des Sanitärraums muss nach außen zu öffnen, abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein
» Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer mindestens 120 cm x 120 cm
» Beinfreiraum unter dem Waschtisch
» Sitzhöhe des Klosettbeckens (einschließlich Sitz) 46 - 48 cm (Zollstock muss komplett ersichtlich
sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
» Klappbare Haltegriffe, die in der waagerechten und senkrechten Position
selbsttätig arretieren, auf jeder Seite des Klosettbeckens
» Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)