Option 1 siehe Abb. 12
Behindertengerechte Toilette gem. GKV-SV-Anforderungen innerhalb der Betriebsräume
Fotonachweis/e erforderlich
Folgende Kriterien der behindertengerechten Toilette gem. GKV-SV müssen vollständig, Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:
» Die Tür des Sanitärraums muss nach außen zu öffnen, abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein
» Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer mindestens 120 cm x 120 cm
» Beinfreiraum unter dem Waschtisch
» Sitzhöhe des Klosettbeckens (einschließlich Sitz) 46 - 48 cm (Zollstock muss komplett ersichtlich
sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
» Klappbare Haltegriffe, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren, auf jeder Seite des Klosettbeckens
» Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)