Der DAV und der GKV-SV haben Ende Januar eine Vereinbarung darüber getroffen, für welche öffentlichen Apotheken zukünftig Hilfsmittel nicht mehr präqualifiziert werden müssen. Es scheint so zu sein, dass nicht alle Hilfsmittel davon betroffen sind und somit weiterhin Hilfsmittel von öffentlichen Apotheken einer Präqualifizierung unterliegen. Die Neuregelung könnte ab 01.04.2024 in Kraft treten, vorausgesetzt die Gremien der Verhandlungspartner stimmen der Vereinbarung zu. Diese Zustimmung ist für den 19.02.2024 geplant.
Mehr Informationen dazu können Sie den Medien für Apotheker entnehmen, bspw. bei der PZ: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-details-der-praequalifizierungs-vereinbarung-145325/
Achtung vor Versorgungslücken!
Für eine Reihe von Versorgungsbereichen wird somit weiterhin eine Präqualifizierung notwendig bleiben. Die mit Apotheken geschlossenen Verträge für diese Bereiche gelten weiterhin über die gesamte Laufzeit der Präqualifizierung und stellen sicher, dass weiterhin mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Bitte achten Sie im Falle einer Kündigung darauf, dass Ihnen keine Versorgungslücke entsteht und somit eine Retaxation droht.
Sobald uns nähere Informationen zur Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV vorliegen, werden wir auf unserer Homepage darüber berichten.