Wo die Präqualifizierungspflicht für Apotheken weiterhin gilt – PZ News

Hände eines älteren Herren mit einer Hand am Gehstock und der anderen gehalten von einer anderen Hand

Die Pharmazeutische Zeitung berichtet in ihren PZ News vom 04.02.2025, dass Apotheken nicht von der Präqualifizierungspflicht befreit sind.

Zu den weiterhin präqualifizierungspflichten Produkten gehören etwa Hilfsmittel zur Wunddrainage, Pumpensysteme oder Gehgestelle (die vollständige Liste finden Sie auf der AfPQ-Website).

Lesen Sie hier den ganzen Artikel:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/wo-die-praequalifizierungspflicht-noch-gilt-152923/

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