Wie verlängere ich meine Präqualifizierung um weitere 5 Jahre (Re-Präqualifizierung)?

von Anna - 13. Juli 2026
Lächelnder Apotheker liest in seiner Apotheke auf seinem Smartphone aktuelle Informationen der AfPQ zur Präqualifizierung und Hilfsmittelversorgung.
Dieses Bild wurde mithilfe von KI generiert.

Die Präqualifizierung für Ihre Betriebsstätte läuft ab und Sie möchten diese verlängern? Das nennt man Re-Präqualifizierung. Dafür können Sie schnell und einfach im AfPQ-Kundenportal Ihren Re-Präqualifizierungsantrag (oft auch Folgeantrag genannt) stellen. Einfach auf der Startseite auf „Neuer Antrag“ klicken und dann „Re-Präqualifizierungsantrag“ auswählen. Ab dann wie gewohnt den neuen Antrag stellen und bearbeiten.

Wichtig: Damit Sie weiterhin Hilfsmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, sollten Sie cirka 3 Monate vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung (Datum finden Sie auf dem Zertifikat) einen Antrag auf Re-Präqualifizierung stellen. Das Einhalten dieses Vorlaufs ist empfehlenswert, um im Fall von Nachreichungen oder Fristverlängerungen eine Versorgungslücke zu vermeiden! Kunden der AfPQ werden dazu automatisch informiert, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Informationen für Ihre Re-Präqualifizierung

  • Gemäß § 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V sind Zertifikate auf maximal fünf Jahre zu befristen. Eine Rückdatierung der Zertifizierung ist nicht möglich.
  • Die in den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Anforderungen sind erneut vollumfänglich nachzuweisen.
  • Die Antragsprüfung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des damit verbundenen Kriterienkatalogs.
  • Die Fotodokumentation muss die aktuelle Betriebsausstattung zeigen (GKV-Empfehlungen, Fassung vom 9.Dezember 2019, Seite 4).

Die relevanten GKV-Dokumente, die entsprechenden Antragsformulare sowie wichtige Informationen zu den
Anforderungen der Nachweise stehen Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

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