Weiterbildungsverpflichtung für den VB 29A „Stomahilfen“

Espresso, Lesebrille und News-Zeitung liegen auf einem Tisch.

Gilt ab 01.01.2024 für die Fachliche Leitung: Im Rahmen des bestehenden Kriterienkatalogs werden ab 01.01.2024 Weiterbildungen für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ zur Pflicht, zunächst nur für den/die Fachlichen Leiter.
Ab 01.01.2025 müssen alle Mitarbeiter einer Betriebsstätte, die an der Versorgung mit Stomahilfen beteiligt sind, die Schulung absolviert haben. Ausgenommen von der Pflicht sind: Orthopädietechnikerin/-techniker und Orthopädietechnikmeisterin/-meister.

Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme des Fachlichen Leiters an folgenden Schulungen:

  • Fortbildungen, die dem Curriculum „Stomahilfen“ des GKV-SV entsprechen. Das Curriculum „Stomahilfen“ umfasst 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Durchführung der Schulung erfolgt durch verschiedene Weiterbildungsinstitute.
  • Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) (mindestens 700 Unterrichtsstunden)
    Alternativ:
  • „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ 
  • „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ 

Der Nachweis über die Weiterbildung muss in alle Erst- und Re-PQs, die  ab dem 01.01.2024 beantragt werden, sowie für Überwachungen, die ab dem 01.01.2024 angefordert werden, erbracht werden.

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