Gilt ab 01.01.2024 für die Fachliche Leitung: Im Rahmen des bestehenden Kriterienkatalogs werden ab 01.01.2024 Weiterbildungen für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ zur Pflicht, zunächst nur für den/die Fachlichen Leiter.
Ab 01.01.2025 müssen alle Mitarbeiter einer Betriebsstätte, die an der Versorgung mit Stomahilfen beteiligt sind, die Schulung absolviert haben. Ausgenommen von der Pflicht sind: Orthopädietechnikerin/-techniker und Orthopädietechnikmeisterin/-meister.
Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme des Fachlichen Leiters an folgenden Schulungen:
- Fortbildungen, die dem Curriculum „Stomahilfen“ des GKV-SV entsprechen. Das Curriculum „Stomahilfen“ umfasst 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Durchführung der Schulung erfolgt durch verschiedene Weiterbildungsinstitute.
- Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) (mindestens 700 Unterrichtsstunden)
Alternativ:
- „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“
- „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“
Der Nachweis über die Weiterbildung muss in alle Erst- und Re-PQs, die ab dem 01.01.2024 beantragt werden, sowie für Überwachungen, die ab dem 01.01.2024 angefordert werden, erbracht werden.