Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Sanitätshauses Stolle gegen die einseitige Befreiung von Apotheken aus der Präqualifizierung abgelehnt. Geschäftsführer Detlef Möller bezeichnet die Entscheidung als „überraschend und wenig nachvollziehbar“. Dennoch sieht er in der Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein wichtiges Zeichen, dass sich die Sanitätshaus-Branche nicht in die Defensive drängen lässt, sondern wehrhaft bleibt.
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