Leistungserbringer mit Sitz im Ausland können sich für die Hilfsmittelversorgung und Abrechnung in Deutschland präqualifizieren lassen.
Die Eignungskriterien müssen dabei in jedem Fall vollumfänglich von den ausländischen Leistungserbringern erfüllt werden. Zusätzlich gibt der GKV-Spitzenverband vor:
- Das ausländische Unternehmen hat eine deutsche IK-Nummer oder hat diese bereits bei der ARGE IK beantragt.
- Die Versicherungsbestätigung beinhaltet einen Versicherungsschutz in Deutschland.
- Das ausländische Unternehmen hat eine Zweigstelle mit deutscher Adresse.
Weitere Information finden Sie in den vom GKV-Spitzenverband bereitgestellten Empfehlungen unter: Häufig gestellte Fragen_10.2024