Knappschaft – Präqualifizierungspflicht für Apotheken wird umfangreicher!

von Anna - 26. Februar 2026
Ein konzentrierter Apotheker, der in der Apotheke auf sein Smartphone schaut und die News der Agentur für Präqualifizierung liest

Vom Entfall der Präqualifizierung für Apotheken kann keine Rede sein: Wie apotheke adhoc und PTA IN LOVE berichten, wollen KNAPPSCHAFT und Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zum 1. März 2026 ihre Vorgaben verschärfen: Apotheken müssen für zahlreiche Hilfsmittel weiterhin eine gültige Präqualifizierung (PQ) vorweisen, in einigen Bereichen sogar erweitern.

Besonders betroffen sind Hilfsmittel wie Absauggeräte, Bade‑ und Toilettenhilfen, Bandagen, Orthesen und Schienen sowie Gehgestelle. Auch Therapieknete wird dem PQ‑pflichtigen Versorgungsbereich 32A zugeordnet.

Warum ist das wichtig für Apotheken?

Viele Apotheken glauben, die PQ wurde abgeschafft. Mitnichten, wer ohne gültige PQ alle Hilfsmittel abrechnet, riskiert Retaxationen und kann bestimmte Versorgungsbereiche nicht mehr abdecken. Die Anpassung ist daher besonders für vollversorgende Apotheken relevant.

Lesen Sie hier die vollständigen Meldungen:

„Knappschaft: Präquali für Therapieknete wird Pflicht“ – apotheke adhoc, 13.02.2026

„Ab 1. März: Änderungen beim Hilfsmittelvertrag der Knappschaft“ – PTA IN LOVE, 04.02.2026

„Hilfsmittel: Update bei Knappschaft“ – apotheke adhoc, 02.02.2026

Jetzt handeln: Präqualifizierung behalten oder neu anmelden!

Vermeiden Sie eine voreilige Kündigung; die Präqualifizierung umfasst für Apotheken 21 Versorgungsbereiche und Krankenkassen verschärfen teilweise die PQ-Anforderungen bei Individualverträgen.

Damit Sie auch weiterhin PQ-pflichtige Hilfsmittel für Versicherte abrechnen können, unterstützen wir Sie schnell, preiswert und unkompliziert bei Ihrer Präqualifizierung.

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