Aktualisierung der AGB der Agentur für Präqualifizierung zum 20.03.2024

Espresso, Lesebrille und News-Zeitung liegen auf einem Tisch.

Bislang haben wir in einem Dokument die AGB mit Zertifizierungsvereinbarungen zusammengefasst. Zur besseren Übersicht werden diese nunmehr getrennt dargestellt, sodass Ihnen künftig die Zertifizierungsvereinbarung und die AGB in separaten Dokumenten zu Verfügung stehen. Die Aktualisierung erfolgt zum 20.03.2024.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen der AGB:

1. Unter Punkt 2 wurden Abschnitt (3) (4) ergänzt: AGB und künftige Änderungen sowie Änderungen durch die Zertifizierungsstelle werden automatisch Vertragsbestandteil sofern der Vertragspartner die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme hat und diesen innerhalb von 2 Wochen nicht schriftlich widerspricht.

2. Punkt 3 (8) Es kann ein Sonderentgelt für die nachträgliche Digitalisierung und weitere Sonderleistungen in Rechnung gestellt werden.

3. Punkt 4 (2) Herbeiführung bestimmter Prüfergebnisse können nicht beauftragt werden, Ergebnisse beziehen sich immer auf die eingereichten Unterlagen.

4. Punkt 5 (2) Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Überwachung, die im Rahmen des Verfahrens zwingend durchzuführen ist, zu.

5. Punkt 6 (3) Die Festlegung, ob eine Begutachtung durch IT-gestützte Verfahren durchgeführt wird, wird ausschließlich von der AfPQ getroffen.

6. Punkt 7 (3): Leistungen werden gemäß der zum Zeitpunkt der Antragsannahme gültigen Fassung der Entgelttabelle berechnet.

7. Punkt 7 (4) Die AfPQ ist zur Anpassung des Entgelts im Rahmen des Erzeugpreisindexes berechtigt. Übersteigen die Anpassung 5 Prozentpunkte nicht, ergibt sich daraus kein besonderes Kündigungsrecht.

8. Punkt 7 (11): Zahlungsverzug wird mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent in Rechnung gestellt.

9. Punkt 7 (14) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu stellen.

10. Punkt 10: Die AfPQ übernimmt keine Gewähr für einen abgestimmten Zeitplan, insbesondere nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

11. Punkt 12 (4): Nach Auftragserteilung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.

Unsere derzeitigen AGB bleiben bis zum 19.03.2024 in Kraft und können eingesehen werden. 

Sollten Sie mit dieser Aktualisierung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie darum, uns schriftlich innerhalb von 2 Wochen Ihren Widerspruch zukommen zu lassen. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis ohne die Aktualisierungen der AGB fortgesetzt.

Die Zertifizierungsvereinbarung wurde von den AGB getrennt. Sie enthält daher nur noch die für die Zertifizierung notwendigen Informationen. Die AGB und die Zertifizierungsvereinbarung mit Zertifizierungsprogramm finden Sie unter Downloads.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner